Mittwoch, 08.05.2024 14:30 Uhr

Technisch Recht gut Schreiben

Verantwortlicher Autor: Arbeitskreis EDV und Recht Köln Köln, 16.01.2024, 11:11 Uhr
Presse-Ressort von: Global-Pictures Bericht 5914x gelesen

Köln [ENA] Technisch-recht-gut-schreiben oder warum es so schwer ist, richtig verstanden zu werden. Zwei ernst gemeinte, dennoch mit Humor und einer Prise Leichtsinn ausgestattete Vorträge über die Herausforderung, so zu schreiben, dass man möglichst gut verstanden wird. Dieser Abend ist keine Deutsch-Doppelstunde. Wir zeigen Fallstricke auf und geben Tipps zu richtigen Formulierungen.

Die Referentin und der Referent werden auf typische Fallstricke in Formulierungen und Struktur von juristichen und technischen Texten eingehen. Insbesondere noch eher unerfahrene sowie besonders erfahrene Autoren laufen Gefahr, in Gutachten, Berichten und Schriftsätzen aufgrund mangelnder Erfahrung oder eingeschliffener Routine Texte so zu schreiben, dass Leserinnen und Leser diese nicht gut oder nur mit großer Mühe nachvollziehen können.

"Fachchinesisch", nicht eingeführte Abkürzungen oder fehlende Anknüpfungspunkte gehören zu den mit etwas Achtsamkeit vermeidbaren typischen Problemstellen in juristischen wie technischen Texten. Besonders unangenehm kann es für IT-Sachverständige sowie für Juristen werden, wenn der eigene Text aufgrund struktureller oder sprachlicher Mängel im Rahmen eines Konfliktes angreifbar wird und damit die eigenen Argumente nicht mehr so gut verfangen oder unnötig in Frage gestellt werden, z.B. wenn man einen technischen Sachverhalt ungeschickt oder sogar falsch erklärt.

Dipl.-Jur. Katharina Zimmermann ist Teil der Chefredaktion der LEGAL LAYMAN, einer juristischen Zeitschrift für Nichtjurist:innen. Darüber hinaus ist sie Dozentin für Bürgerliches Recht an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Zurzeit befindet sie sich im Rechtsreferendariat am Landgericht Frankfurt am Main. Die juristische Ausbildung und die damit verbundene Lektüre fand sie schon immer anstrengend - elend lange Schachtelsätze, Fachbegriffe, zwischendurch noch so ein bisschen Latein à la de lege lata/ferenda und natürlich muss das, um auch authentisch zu sein, seitenlang so weitergehen! Im Rahmen ihrer Arbeit bei Legal Layman sowie als Dozentin vermittelt sie juristische Inhalte auf eine verdauliche Art und Weise.

Dipl.-Wirt.-Inf. Martin Wundram verfügt über mehr als ein Jahrzehnt Erfahrung in der Entwicklung und Implementierung sicherer Webanwendungen und im Internet Service Providing mit Fokus auf Sicherheit. Er ist seit 20 Jahren als Sachverständiger für IT-Sicherheit und IT-Forensik für Gerichte, Staatsanwaltschaften, Polizeibehörden, Unternehmen und Privatpersonen tätig und führt seitdem auch Schulungen in diesen Fachgebieten durch. Er wird regelmäßig als Redner zu Vorträgen auch mit internationalem Publikum eingeladen und veröffentlicht als freier Autor Fachartikel z.B. für das deutsche IT-Magazin iX und c't.

Er ist von der IHK Köln als Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung, insbesondere IT-Sicherheit und IT-Forensik öffentlich bestellt und vereidigt. Seine Beratungsschwerpunkte im Bereich IT-Sicherheit liegen in der Erstellung und Überprüfung von Sicherheitskonzepten nach ISO 2700x sowie in der Durchführung von Web-Security-/Penetrationstests. Martin Wundram hat seinen Vortag bereits mehrfach, auch für viele Zuhörende, gehalten, etwa bei heise Show, it-sa oder Internet Security Days.

Datum: Mittwoch, 28.02.2024, 18:00 Uhr - 20:00 Uhr. Ort: Wir freuen uns Sie wieder im Hotel Pullmann oder online begrüßen zu können. Entgelt: VorOrt-Teilnahme: 45,- € für Mitglieder, 70,- € für Nicht-Mitglieder. Online-Teilnahme: 30,- € für Mitglieder, 45,- € für Nicht-Mitglieder. Anmeldung: Die Anmeldung zu der Veranstaltung kann online unter https://www.akeur.de erfolgen. Es werden Fortbildungsbescheinigungen nach §15 FAO ausgestellt. Wir würden uns freuen, Sie auf der Veranstaltung begrüßen zu dürfen. Weitere Informationen finden Sie immer aktuell auf der Homepage des Vereins unter https://www.akeur.de.

Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von European-News-Agency können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.
Zurück zur Übersicht
Info.