Mittwoch, 08.05.2024 06:10 Uhr

Die Videoverhandlung im Zivilprozess nach § 128a ZPO

Verantwortlicher Autor: Arbeitskreis EDV und Recht Köln Köln, 31.08.2023, 13:44 Uhr
Presse-Ressort von: Global-Pictures Bericht 9385x gelesen

Köln [ENA] Chancen und Herausforderungen. Bereits seit Jahren sieht die Zivilprozessordnung in § 128a ZPO vor, dass das Gericht den Parteien, ihren Prozessbevollmächtigten und Zeugen gestatten kann, sich während der mündlichen Verhandlung an einem anderen Ort aufzuhalten und dort Verfahrenshandlungen vorzunehmen. Die Verhandlung wird dann in Bild und Ton an diesen Ort und in den Gerichtsaal übertragen.

Erst durch die Gegebenheiten der Corona-Pandemie hat die Videokonferenztechnik Aufmerksamkeit in der Justiz erhalten. Mittlerweile finden in Nordrhein-Westfalen und bundesweit täglich Verhandlungen in so genannten virtuellen Meetingräumen statt. Dabei verläuft das Verhandeln nicht stets technisch reibungslos. Auch rechtliche Fragen beschäftigen das Gericht und die Prozessbevollmächtigten. Ein Beispiel: In welchen Fällen darf ein Zeuge, der sich zum Zeitpunkt der Verhandlung im Ausland befindet, befragt werden?

Richterin Frau Alikhah und Rechtsanwalt Dr. Marcus Werner werden über ihre Praxiserfahrungen der vergangenen Jahren vor, während und nach der Videoverhandlung berichtet. Weiter wird uns Frau Alikhah die rechtlichen Grundlagen der Videoverhandlung im Zivilprozess näher erläutern und einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung geben. Schließlich wird Dr. Marcus Werner darüber berichten, ob eine Änderung des § 128a ZPO vom Gesetzgeber geplant ist und in welchem Umfang dies sinnvoll sein könnte.

Unsere Referenten: Mia Alikhah, LL.M. (Alicante), ist seit 2 Jahren Proberichterin am Landgericht Köln und derzeit in der 33. Zivilkammer für Wettbewerbs-, Kartell- und IT-Recht tätig. Neben der richterlichen Arbeit engagiert sie sich in der Referendarausbildung und im Bereich der EAkte als Multiplikatorin. Seit Beginn ihrer Tätigkeit als Richterin stehen Videoverhandlungen, insbesondere aber nicht nur in Masseverfahren, für sie an der Tagesordnung.

Rechtsanwalt, FA IT-Recht, Dipl.-Inform. Dr. jur. Marcus Werner, ist seit über 25 Jahren Rechtsanwalt in Köln. Er war nach seinem Studium der Informatik, Mathematik und Rechtswissenschaften als Rechtsanwalt singulär beim OLG Köln zugelassen und ist Gründungs-Partner der Kanzlei WERNER Rechtsanwälte Informatiker. Er ist schwerpunktmäßig beratend in allen Bereichen des IT-Rechts in Softwareprojekten aller Größenordnung tätig. Er ist Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltvereins e.V.

Datum: Mittwoch, 27.09.2023, 18:00 Uhr - 20:00 Uhr. Ort: Wir freuen uns Sie wieder im Hotel Pullmann oder online begrüßen zu können. Entgelt: VorOrt-Teilnahme: 45,- € für Mitglieder 70,- € für Nicht-Mitglieder. Online-Teilnahme: 30,- € für Mitglieder 45,- € für Nicht-Mitglieder. Anmeldung: Die Anmeldung zu der Veranstaltung kann online unter http://www.edv-und-recht.de erfolgen. Es werden Fortbildungsbescheinigungen nach §15 FAO ausgestellt. Wir würden uns freuen, Sie auf der Veranstaltung begrüßen zu dürfen. Weitere Informationen finden Sie immer aktuell auf der Homepage des Vereins unter www.edv-und-recht.de.

Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von European-News-Agency können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.
Zurück zur Übersicht
Info.