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Rechtskonforme KI - Konzeption und Prüfung

Verantwortlicher Autor: Arbeitskreis EDV und Recht Köln Köln, 28.01.2022, 09:33 Uhr
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Köln [ENA] Verfahren der künstlichen Intelligenz wird in Wahrnehmung und Berichterstattungen nicht selten ein eigenes Wesen zugesprochen. Überschriften wie „China entwickelt ´Staatsanwalt mit Künstlicher Intelligenz´ “ (netzpolitik 30.12.2021), „Mit künstlicher Intelligenz gegen den Hass“ (Süddeutsche 14.11.2020) oder „Mit Maschinen gegen Kinderpornografie“ (ZDF 27.05.2021) suggerieren das KI das Allheilmittel ist.

Teilweise sogar dass eine KI eine autonom handelnde Entität ist, die über vergleichbare oder gar größere Fähigkeiten verfügt als der Mensch und für die ein neues Recht zu schaffen ist. Dies beruht aber auf einer verkürzten Darstellung eines deutlich komplexeren Sachverhalts. Künstliche Intelligenzen stellen zunächst Werkzeuge dar, die innerhalb definierter Grenzen automatisiert aber grds. nicht autonom handeln. Vor diesem Hintergrund steht infrage, inwieweit die Anwendung dieses Werkzeugs bereits durch bestehendes Recht erfasst wird und wie ein Spezialrecht für künstliche Intelligenzen zukünftig aussehen soll.

Professor Schumacher und Dr. Berens beantworten dies und illustrieren in ihrem Vortrag die Prüfung rechtskonformer künstlicher Intelligenzen. Hierzu erläutern Sie die Merkmale künstlicher Intelligenzen, stellen die wichtigsten Anwendungsgebiete und wesentlichen Konflikte mit geltendem Recht vor und weisen den Blick auf die zukünftige Rechtsentwicklung in diesem Bereich.

Dr. Johannes Berens ist Consultant der reduceo GmbH für Fragestellungen des maschinellen Lernens und Informationssicherheitsmanagementsysteme. Seit 2016 entwickelte er an der Bergischen Universität Wuppertal in mehreren BMBF-geförderten Forschungsprojekten eine KI zur Prognose drohender Studienabbrüche. Zwischen 2008 und 2015 gründete und leitete Dr. Berens an der Rheinischen Fachhochschule Köln gGmbH vier Außenstellen. Dort ist er bis heute Studiengangsleiter für Betriebswirtschaftslehre.

Prof. Dr. Elmar Schuhmacher ist Mitgründer und Gesellschafter der reduceo GmbH und zugleich Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei LST Schuhmacher & Partner, Köln. Er ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und für Urheber- und Medienrecht sowie Mediator. Den Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit bildet die Beratung von Unternehmen in den genannten Bereichen sowie im IT- und Datenschutzrecht, insbesondere in den Branchen Medien, IT und Technologie. Daneben ist er auch Hochschullehrer und Autor zahlreicher Veröffentlichungen zu den Themen seiner Tätigkeitsbereiche, so zuletzt beispielsweise zu Compliance-Anforderungen für Hersteller autonomer Software-Agenten.

Moderation: Martin Wundram, Vorstand AKEUR. Datum: Mittwoch, 09.02.2022, 18:00 Uhr - 20:00 Uhr. Ort: Wir freuen uns Sie wieder im Hotel Pullmann oder online begrüßen zu können. Pullmann Cologne, Helenenstrasse 14, 50667 Köln. VorOrt-Teilnahme 45,- € für Mitglieder, 70,- € für Nicht-Mitglieder. Online-Teilnahme: 30,- € für Mitglieder, 45,- € für Nicht-Mitglieder. Die Anmeldung zu der Veranstaltung kann online unter http://www.edv-und-recht.de oder formlos per Fax (+49 (221) 27 14 18 75) erfolgen. Es werden Fortbildungsbescheinigungen nach §15 FAO ausgestellt. Wir würden uns freuen, Sie auf der Veranstaltung begrüßen zu dürfen.

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